Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

 

Risikolebensversicherung | Gesundheitsprüfung 2024

Risikolebensversicherung - Gesundheitsprüfung

Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen (wie auch für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung) im Rahmen des Antrags Gesundheitsfragen beantwortet werden. Abhängig von diesen Angaben des Versicherten, bewertet der Versicherer das individuelle Risiko der versicherten Person und verlangt ggf. einen Zuschlag, sofern die Risikofaktoren erhöht sind. Da eine Risikolebensversicherung aber lediglich den Todesfall absichert (und nicht etwa die Berufsunfähigkeit) werden gesundheitlichen Aspekte anders bewertet als bspw. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Während ein Bandscheibenvorfall für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erschwerend ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Leistungsausschluss oder einem Zuschlag führt, hat diese Angabe bei einer Risikolebensversicherung erfahrungsgemäß keinen Zuschlag oder Ausschluss zur Folge.



Risikolebensversicherung Vergleich 2024

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Risikolebensversicherung gibt es auch
ohne Gesundheitsfragen bzw. -Prüfung
Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen wurde bis März 2010 vom Versicherer Delta Lloyd in Deutschland angeboten. Dieses Angebot wurde jedoch wieder vom Markt genommen. Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand 2024) existiert keine eigenständige Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw. ohne Gesundheitsprüfung mehr.

Dennoch ist es möglich, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen zu gestalten. Einige Versicherer bieten eine Risikolebensversicherung, also einen Todesfallschutz als Zusatzversicherung bspw. zu einer Rentenversicherung, einer Riester Rente oder eine Rürup Rentenversicherung an. Im bestimmten Rahmen lässt sich somit eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen, welche an ein Hauptprodukt gekoppelt ist, das für die Altersvorsorge vorgesehen ist. Ebenso lässt sich auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen, indem sie an einen Altersvorsorge-Tarif gekoppelt ist. Bei Bedarf solcher Lösungen senden Sie uns einfach eine entsprechende Anfrage mit Hilfe des nebenstehenden Kontaktformulars.

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung lässt sich mittels einer Beitragsdynamik erhöhen. Wurde bei Vertragsabschluss eine Dynamik in den Vertrag eingeschlossen, so kann jedes Jahr eine Erhöhung der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung erfolgen. Der Beitrag und die Versicherungsleistung steigen dabei um den gleichen Prozentsatz. Wurde also bspw. eine Dynamik mit 5% vereinbart, so wird bei Bedarf jedes Jahr der Beitrag um 5% erhöht und die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ebenfalls um 5% erhöht. Die Dynamik muss aber nicht jedes Jahr greifen. Man kann ihr jedes Jahr widersprechen. Damit die Dynamik aber im Vertrag enthalten bleibt, muss sie zumindest jedes dritte Jahr greifen; man sollte ihr also maximal 2 Jahre in Folge widersprechen, sofern keine Erhöhung gewünscht ist.

Die dritte Möglichkeit für eine Erhöhung der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung sind die sog. Nachversicherungsgarantien. Mittels Nachversicherungsgarantien hat man die Möglichkeit, in bestimmten Situationen oder Anlässen die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Solche Anlässe können bspw. Gehaltserhöhungen, Heirat oder die Geburt eines Kindes sein. Auch zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung kann es sehr von Vorteil sein, die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung erhöhen zu können und die Versicherungssumme dadurch den Lebensumständen anzupassen.

Risikolebensversicherung - Gesundheitsprüfung bei Übergewicht, Bluthochdruck, Cholesterin

Bluthochdruck, Übergewicht und erhöhte Blutfettwerte (erhöhtes Cholesterin) sind Risikofaktoren für eine Risikolebensversicherung. Deshalb stellen Menschen, die an Bluthochdruck, Übergewicht oder zu hohem Cholesterin leiden, ein erhöhtes Risiko für die Risikoleben-Versicherer dar. Demzufolge führen solche Leiden zu höheren Beiträgen der Risikolebensversicherung. Je stärker die Ausprägung des Übergewichts, Bluthochdrucks und der hohen Blutfettwerte, desto größer fällt der Risiko-Zuschlag im Rahmen der Gesundheitsprüfung aus. Bei jeder Gesundheitsprüfung für eine Risikolebensversicherung werden die Risikofaktoren individuell bewertet und ein Risikoprofil erstellt. Eine übergewichtige Person, die an erhöhten Blutfettwerten und Bluthochdruck leidet erhält in der Regel einen Zuschlag. Wenn diese Person zusätzlich raucht, wird bei allen Risikoleben-Versicherern ein noch höherer Zuschlag verlangt. Wie hoch der Risiko-Zuschlag ausfällt, entscheidet der jeweilige Risikoprüfer des Versicherers, der die Gesundheitsprüfung durchführt, anhand der Angaben im Antrag. Dieser entscheidet auch, ob ein ggf. ärztliches Attest angefordert wird und ob ein Zuschlag ausreichend ist, um das Risiko zu tragen, oder ob der Antrag vielleicht sogar vollständig abgelehnt wird. Im Allgemeinen werden Anträge für Risikolebensversicherungen eher selten abgelehnt. Meist ergibt die Gesundheitsprüfung einen Risikozuschlag.

Risikolebensversicherung - Gesundheitsprüfung für Raucher und Nichtraucher

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen
Risikolebensversicherung
ohne Gesundheitsfragen
Der Raucherstatus der versicherten Person, also ob diese Nichtraucher oder Raucher ist, einen sehr großen Einfluss auf den Beitrag der Risikolebensversicherung, denn Raucher haben statistisch ein höheres Risiko, vorzeitig zu sterben. Während es bspw. für eine Berufsunfähigkeits-Versicherung bei den meisten Versicherern keine Auswirkung auf den Beitrag hat, ob jemand Raucher oder Nichtraucher ist (der Grund ist, dass statistisch kein kausaler Zusammenhang zwischen Rauchen und Berufsunfähigkeit besteht), ist der Beitrag einer Risikolebensversicherung für Raucher deutlich höher. Denn Raucher sterben statistisch gesehen früher als Nichtraucher. Demnach ist das Risiko für den Risikolebensversicherung-Anbieter bei einem Raucher auch erheblich größer, dass der Kunde innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt und der Versicherer dann die Versicherungsleistung auszahlen muss. Da jedes Risiko gepreist werden muss, sind Raucher-Tarife bei Risikolebensversicherungen deutlich teurer.

Ob jemand als Raucher oder Nichtraucher eingestuft wird, erkennt man in den Vertragsbedingungen (AVB - Allgemeine Versicherungsbedingungen) und im Antrag: Üblicherweise gilt derjenige bei den meisten Risikoleben-Versicherern als Nichtraucher, der 12 Monate vor Vertragsabschluss nicht geraucht hat. Manche Versicherer setzen aber sogar 24 Monate voraus. Auch Personen, die nur ab und zu rauchen ("eine Zigarette am Wochenende beim Weggehen") werden in diesem Zusammenhang als Raucher eingestuft und erhalten somit keinen Nichtraucher-Tarif für die Risikolebensversicherung.

Deshalb sind gerade Gelegenheitsraucher, also Menschen, die nur sehr wenig rauchen, manchmal geneigt sich im Antrag als Nichtraucher anzugeben. Dabei sollte aber beachtet werden, dass bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen die Wahrheitspflicht gilt, d.h. die Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Deshalb kann ein Raucher, der im Risikolebensversicherung-Antrag angibt, er sei Nichtraucher, unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren. Denn sollte er an einer Krankheit versterben, die auf das Rauchen zurückzuführen ist (der sog. kausale Zusammenhang), zahlt der Versicherer entweder höchstens die Todesfallsumme aus, die ein Raucher für den gleichen Beitrag hätte versichern können (die Versicherungssumme wird also reduziert), oder aber der Risikoleben-Versicherer verweigert die Zahlung vollständig, mit der Begründung der sog. vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung seitens des Kunden.

Risikolebensversicherung - Alter

Je älter die versicherte Person bei Antragstellung ist, desto höher ist der Beitrag für die Risikolebensversicherung. Viele Menschen machen den Fehler, ihren Risikoleben-Vertrag für eine zu geringe Laufzeit abzuschließen. Wenn dann der Vertrag kurz vor Ablauf verlängert werden soll, müssen viele höhere Beiträge entrichtet werden (häufig doppelt oder dreifach), da das Lebensalter des Versicherten zu jenem Zeitpunkt höher ist. Deshalb sollte bei Beantragung der Risikolebensversicherung lieber eine etwas längere Laufzeit gewählt werden, denn 10 oder 15 Jahre mehr wirken sich in jungen Jahren nur unwesentlich auf den Beitrag aus.

Wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen - Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Die Antragsfragen einer Risikolebensversicherung sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, da man ansonsten unter Umständen den Versicherungsschutz riskiert. Leider kommt es recht häufig vor, dass Versicherungsvermittler oder -vertreter dazu raten, diverse gesundheitliche Aspekte oder Angaben nicht zu erwähnen, mit der Begründung, dies sei in diesem Fall für den Antrag unerheblich. Solche Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen. Denn häufig entstehen genau aus solchen Fällen heraus teilweise Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer, da der Versicherer im schlimmsten Fall den Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kündigt und die Leistungszahlung verweigert.

 

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